KASSENPATIENTEN

Aufgrund des Vorliegens einer Kassenzulassung bin ich berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Zu ihrem Erstgespräch müssen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte mitbringen. Die probatorischen Sitzungen werden von den Krankenkassen ohne zusätzliche Antragsstellung bezahlt. Weitere Sitzungen müssen von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Den Antrag dazu werde ich in Rücksprache mit Ihnen stellen.

 

PRIVATPATIENTEN / SELBSTZAHLER

Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Dies kann jedoch je nach Vertrag variieren. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist. Ist Psychotherapie in Ihrem Tarif inbegriffen, bin ich aufgrund meiner Approbation berechtigt, mit den privaten Krankenkassen abzurechnen.

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die Sitzungen selbst zu bezahlen ohne Einbezug Ihrer Krankenkasse. Gemäß der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP) werden Ihnen pro Einzelsitzung (50 Minuten) 100,55 € berechnet. Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle

 

PAARTHERAPIE

Paarberatung und -therapie können weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Je Sitzung (50 Min.) werden Ihnen 130,00 € berechnet.